Satzung
Zentrums für Infektionsmedizin
an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig
1. Ziel, Anliegen
Mit dem Ziel einer verbesserten Koordination der auf infektionsmedizinischem Gebiet arbeitenden Einrichtungen wurde an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig ein Zentrum für Infektionsmedizin (ZIM) gegründet.
Ein zentrales Anliegen des ZIM ist es,
- angesichts der anhaltend problematischen Lage in der personellen, finanziellen und sächlichen Ausstattung eine optimale Qualität in der Lehre, Forschung und Dienstleistung auch zukünftig zu gewährleisten,
- die Zusammenarbeit untereinander und mit den anderen Einrichtungen der Fakultät weiter zu intensivieren,
- die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der in ihr zusammengeführten Einrichtungen als auch der Fakultät zu erhöhen sowie
- in der Lehre eine enge Abstimmung der Lehrinhalte im tiermedizinischen Studium zu erreichen, eine strukturierte Postgraduierten-Ausbildung einzurichten und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses voran zu treiben.
Weiterhin soll die Fort- und Weiterbildung von Tierärztinnen und Tierärzten, insbesondere die Qualifikation zur Fachtierärztin/zum Fachtierarzt einschließlich Gebietsbezeichnungen sowie zum Diplomate eines European College, soweit etabliert, gefördert werden.
2. Organisationsform
Das ZIM stellt keine gesonderte und eigenständige Einrichtung der Universität dar, sondern soll eine koordinierte Zusammenarbeit seiner Mitglieder gewährleisten. Eine Fortentwicklung zu einer eigenständigen Organisationsform ist ein Ziel, das nach einer angemessenen Zeit auf Grundlage gemachter Erfahrungen geprüft werden soll.
3. Mitgliedschaft
Mitglieder des ZIM sind das Institut für Bakteriologie und Mykologie, das Institut für Immunologie, das Institut für Parasitologie und das Institut für Virologie. Ein Beitritt als Mitglied mit beratender Stimme (assoziiertes Mitglied) steht allen Einrichtungen der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig mit infektionsmedizinischem Arbeitsgebiet offen und wird durch Beschluss der Mitglieder vollzogen. Diese Mitgliedschaft kann formlos durch schriftliche Erklärung des Leiters einer Einrichtung jederzeit beendet werden.
Dem ZIM gehören alle nach § 49 SächsHSFG bestimmten Angehörigen und Mitglieder der beteiligten Institute an.
4. Vorstand
Das ZIM wird von einem Vorstand geleitet. Ihm gehören stimmberechtigt die Leiter der beteiligten Institute an. Dem Erweiterten Vorstand gehören neben dem Vorstand alle weiteren Professoren der Institute einschließlich apl. Professoren, Juniorprofessoren, Stiftungsprofessoren und weitere Habilitierte an. Ebenso gehören dem Erweiterten Vorstand ein/e Vertreter/in des Mittelbaus, ein/e Vertreter/in des nicht-wissenschaftlichen Personals und ein/e Vertreter/in der Doktoranden an. Die Vertreter von Mittelbau, nicht-wissenschaftlichem Personal und Doktoranden werden von den jeweiligen Gruppen anlässlich des Jahrestreffens des ZIM dem Vorstand benannt.
Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:
- Koordination von Ablauf und Inhalt der Lehre im Bereich der Infektionsmedizin
- Entwicklung innovativer und fächerübergreifender Lehrkonzepte
- Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Mitgliedern
- Koordination der Beschaffung von gemeinsam zu nutzenden Geräten
- Koordination der Nutzung von Räumen, Geräten und Personal für Forschung und Dienstleistung, Einrichtung von und Mitwirkung bei der Gewährleistung des Betriebs von Core Units des ZIM, fakultären oder fakultätsübergreifenden Core Units)
- Erstellung und fortlaufende Aktualisierung eines Dienstleistungskatalogs
- Entwicklung und Unterstützung fächerübergreifender Forschungsprojekte
- Entwicklung gemeinsamer Qualitätssicherungskonzepte
- Vertretung gemeinsamer Interessen in und außerhalb der Fakultät
Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse sollen in der Regel einstimmig sein. Beschlüsse können auch mit einfacher Mehrheit, im Falle einer Gleichstimmigkeit unter zusätzlicher Wichtung der Stimme des Sprechers, gefasst werden. Beschlüsse, die die organisatorische, personelle und finanzielle Eigenständigkeit der beteiligten Einrichtungen betreffen, bedürfen der Einstimmigkeit. Der Vorstand kann zur Beratung spezifischer Aspekte Gäste zur Vorstandssitzung einladen.
Der Vorstand kann einen „Wissenschaftlichen Beirat“ ernennen, in den externe Wissenschaftler berufen werden können.
Der Erweiterte Vorstand dient der Beratung des Vorstands und der Transparenz von Entscheidungen. Er soll dem Informationsfluss und der Berücksichtigung der Interessen der vertretenen Gruppen dienen. Beschlüsse des Erweiterten Vorstands können mit einfacher Mehrheit der Anwesenden erfolgen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands. Der erweiterte Vorstand tagt 2x pro Jahr, vorzugsweise zu Beginn der Vorlesungszeiten im April und Oktober, und wird vom Sprecher einberufen.
5. Sprecher
Der Vorstand wählt aus dem Kreis der Institutsleiter eine Sprecherin/einen Sprecher, der/die in der Regel alle zwei Jahre neu gewählt werden soll.
Die Sprecherin/der Sprecher vertritt das Zentrum nach außen und nach innen. Sie/er beruft regelmäßige monatliche Sitzungen des Vorstands ein. Mindestens einmal jährlich soll zu einer Versammlung aller Mitarbeiter der beteiligten Institute geladen werden.
Leipzig, den 18.06.2018