Die wissenschaftliche lehr- und forschungsbezogene Dienstleistung umfasst sowohl diagnostische Tätigkeiten als auch beratende Funktionen sowie die Hilfestellung bei forensischen Fragen und die Erstellung von Gerichtsgutachten. Dabei geben wir Ihnen Hinweise zum Ablauf der Verfahren und entsprechende Antragsformulare mit auf den Weg.

Unser Dienstleistungsangebot

Das Institut versteht sich als Ansprechpartner für Tierbesitzer, private Tierarztpraxen und -kliniken, universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen einschließlich der Pharmaindustrie.

Alle diagnostischen Proben und Obduktionsfälle werden von erfahrenen Pathologinnen und Pathologen untersucht, d.h. in der Regel durch eine(n) Fachtierärztin/Fachtierarzt für Pathologie und/oder Diplomate des European oder American College of Veterinary Pathologists (ECVP/ACVP).

In allen Fällen wird eine epikritische Befundinterpretation im klinischen Kontext vorgenommen. Die schriftliche Befundbenachrichtigung erfolgt bei der Einsendung von Gewebeproben in der Regel am Folgetag des Probeneingangs per Fax, Post oder E-Mail. Eine verzögerte Befundübermittlung kann bei aufwändigerer Präparation des Gewebes (z.B. Entkalkung von Knochen, Zähnen) oder bei der Anfertigung von Spezialfärbungen auftreten sowie bei Einsendung nicht bzw. unzureichend fixierter Gewebeproben.

Der Zeitraum bis zum Erhalt eines schriftlichen Befundes bei Durchführung einer Obduktion beläuft sich im Regelfall in Abhängigkeit vom Präparations- und Dokumentations-Aufwand auf bis zu vier Wochen.

In dringenden Fällen sowie bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Untersuchungsformulare (PDF)


Zum digitalen Ausfüllen der Formulare (siehe oben kursiv) nutzen Sie bitte ein extra Programm zum Öffnen von PDF-Dateien, z.B. Adobe Acrobat Reader (nähere Informationen unter “Links” in der Seitenspalte) und nicht das Plugin Ihres Internetbrowsers.

Leistungen/Preise

In unserer aktuellen Preisliste (PDF-Dokument “Preisliste” in der Seitenspalte unter “Downloads”) finden Sie Hinweis zu unserem Leistungsangebot und den damit verbundenen Kosten.

Tierkörperbeseitigung

Wir weisen Sie darauf hin, dass nach geltendem Recht, angenommenes Tiergut (Tierkörper und Organe) nicht wieder herausgegeben werden kann und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen entsorgt wird.

Einsendung von Probenmaterial

Im PDF-Dokument “Hinweise”unter “Downloads” in der Seitenspalte erhalten Sie ausführliche Hinweise zur Einsendung von Gewebeproben und zytologischen Ausstrichpräparaten.

  • Einsendung von Tieren zur Obduktion
    Tierkörper sollten möglichst umgehend nach dem Tod übersandt bzw. persönlich abgegeben werden. Ein umfassender Vorbericht erleichtert die Befundinterpretation. Da Einfrieren zu erheblichen Artefakten führt, ist eine solche Aufbewahrung bis zur Obduktion nicht bzw. nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.
  • Einsendung von Gewebeproben
    Zur Vermeidung von Autolyseartefakten sollten Organ- und Tumorproben nach der Entnahme so schnell wie möglich in 4%igem Formaldehyd fixiert werden.


Beim Versand von Probenmaterial sind die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie die des jeweiligen Transportunternehmens (z.B. DHL, nähere Informationen unter “Links” in der Seitenspalte) zu beachten.

Falls Sie weiterführende und/oder spezielle Untersuchungen wünschen, sollte vor dem Probenversand eine telefonische Absprache erfolgen.

Ihr Tier ist verstorben und Sie möchten die Todesursache bzw. den Grund der Erkrankung untersuchen lassen? Dann sind Sie im Institut für Veterinär-Pathologie richtig, denn wir führen Obduktionen sämtlicher Haustierarten durch. Darüber hinaus untersuchen wir auch Proben lebender Tiere. Da es sich hierbei allerdings fast ausnahmslos um operativ entnommenes Probenmaterial handelt, führen wir diese Untersuchungen nahezu ausschließlich im Auftrag von Tierarztpraxen und Tierkliniken durch.

 

Möchten Sie Ihr Tier obduzieren lassen, sollten Sie es uns möglichst schnell nach dem Tod übersenden bzw. persönlich abgeben. Mit einem umfassenden Vorbericht erleichtern Sie uns die Interpretation der Befunde. Da Einfrieren zu starken Veränderungen der Organe und Gewebe führt, ist eine solche Aufbewahrung bis zur Obduktion nicht bzw. nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.

Beim Versand von Tieren zur Obduktion sind die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie die des jeweiligen Transportunternehmens (z.B. DHL, nähere Informationen dazu finden Sie unter “Links” in der Seitenspalte) zu beachten.

Falls Sie weiterführende und/oder spezielle Untersuchungen wünschen, sollte vor dem Versand eine telefonische Absprache erfolgen.

 

Alle diagnostischen Proben und Obduktionsfälle werden von erfahrenen Pathologinnen und Pathologen untersucht, d.h. in der Regel durch eine(n) Fachtierärztin/Fachtierarzt für Pathologie und/oder Diplomate des European oder American College of Veterinary Pathologists, einer Weiterbildungseinrichtung auf europäischer Ebene bzw. in den USA.

 

Bei unseren Untersuchungen führen wir nach einer Besichtigung des Tierkörpers von außen zunächst eine eingehende Zerlegung und Untersuchung des Tierkörpers und der inneren Organe durch (sogenannte pathologisch-anatomische Untersuchung). Dabei gewinnen wir Proben, die wir für eine spätere feingewebliche Untersuchung mit dem Mikroskop (sogenannte pathologisch-histologische Untersuchung) nutzen können. Solch eine Untersuchung erfolgt je nach Lage des Falles an ausgewählten Organen (bitte beachten Sie, dass diese Untersuchung aus technischen Gründen frühestens zwei Tage nach der Obduktion durchgeführt werden kann, weil die Proben zunächst für die Anfertigung der mikroskopischen Präparate aufgearbeitet werden müssen). Außerdem entnehmen wir bei der Obduktion Proben, die sich für eine Erregerfeststellung nutzen lassen. Falls von Ihnen gewünscht, leiten wir diese Proben bei Hinweisen auf eine Infektion mit Bakterien, Viren, Pilzen oder Parasiten an andere spezialisierte Untersuchungseinrichtungen weiter.

 

In allen Fällen erhalten Sie nach Abschluss unserer Untersuchungen einen schriftlichen Befundbericht, in dem auch eine Befundinterpretation vorgenommen wird. Der Zeitraum bis zum Versand des Befundes beläuft sich im Regelfall auf ca. einen Monat nach Eingang des Tieres zur Obduktion. Eine verzögerte Befundmitteilung kann im Einzelfall aufgrund eines erhöhten Präparations- oder Dokumentations-Aufwandes vorkommen. Der Befundbericht enthält häufig zahlreiche medizinische Fachausdrücke. Dies ist aus fachlicher Sicht in der Regel nicht zu vermeiden und bei (tier-)ärztlichen Schriftstücken häufig der Fall. Bei Fragen zum Befundbericht, wenden Sie sich bitte an Ihre(n) betreuende(n) Haustierärztin oder Haustierarzt. In dringenden Fällen sowie bei Rückfragen stehen Ihnen außerdem auch wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts, gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Untersuchungsformulare (PDF)

Zum digitalen Ausfüllen der Formulare (siehe oben kursiv) nutzen Sie bitte ein extra Programm zum Öffnen von PDF-Dateien, z.B. Adobe Acrobat Reader (nähere Informationen unter “Links” in der Seitenspalte) und nicht das Plugin Ihres Internetbrowsers.

Leistungen/Preise

In unserer aktuellen Preisliste (PDF-Dokument in der Seitenspalte unter “Downloads”) finden Sie Hinweis zu unserem Leistungsangebot und den damit verbundenen Kosten.

Tierkörperbeseitigung

Wir weisen Sie darauf hin, dass nach geltendem Recht, angenommenes Tiergut (Tierkörper und Organe) nicht wieder herausgegeben werden kann und gemäß der gesetzlichen Bestimmungen entsorgt wird. Das bedeutet, dass eine Herausgabe obduzierter Tiere zum Zwecke der Erd- oder Feuerbestattung grundsätzlich nicht möglich ist. Bitte bedenken Sie dies, bevor Sie uns Ihr Tier zur Obduktion übergeben!

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: zwei Personen sitzen sich an einem Doppeltubusmikroskop gegenüber und mikroskopieren gemeinsam
Histologische Diagnostik, Foto: Marcel Suchowski

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