Bei der Bewerbung um einen Studienplatz der Veterinärmedizin sind verschiedene Fristen und Bewerbungswege zu beachten – je nachdem, ob Sie sich für das erste Fachsemester oder für ein höhereres Fachsemester bewerben. Bitte beachten Sie, dass Sie begleitend zu Ihrer Bewerbung bei Hochschulstart.de (erstes Fachsemester) oder im AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig bzw. bei uni-assist (höheres Fachsemester) gegebenenfalls bestimmte Dokumente direkt bei der Veterinärmedizinischen Fakultät einreichen müssen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eingang VMF
Haupteingang Veterinärmedizinische Fakultät

Bewerbung für das erste Fachsemester

Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Veterinärmedizin müssen ihre Bewerbung direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) einreichen – auch diejenigen, die am Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) teilnehmen möchten.

Sollen Prüfungen aus einem artverwandten Studiengang angerechnet werden, ist der Antrag hierfür gemäß § 66 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) spätestens bei der Einschreibung in das 1. Fachsemester zu stellen. Der Antrag, inklusive der beglaubigten Kopien der Prüfungszeugnisse und Studienleistungen, ist an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung zu richten.

 

Über die Stiftung für Hochschulzulassung werden

  1. 30 % der Studienplätze für den Studiengang Veterinärmedizin nach Leistung (Abiturbestenquote) vergeben, weitere
  2. 10 % der Studienplätze über die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und
  3. 60 % nach dem Auswahlverfahren der Hochschule (AdH oder Hochschulquote) vergeben.

 

Die Universität Leipzig hat die Stiftung für Hochschulzulassung mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt. Die Quote Auswahlverfahren der Hochschule der Universität Leipzig hat folgende Gewichtung:

  • 50 % nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • 30 % nach dem Ergebnis des Tests für medizinische Studiengäne (TMS) und
  • 20 % für anerkannte Berufsausbildungen

 

Eine abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung kann in der Zusätzlichen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschule mit eingebracht werden. 

Berücksichtigungsfähige Berufe sind:

  • Anästhesietechnische/r Assistent/in
  • Biologielaborant/in
  • Chemielaborant/in
  • Fischwirt/in Fleischer/in
  • Landwirt/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinlaborant/in
  • Operationstechnische/r Angestellte/r
  • Operationstechnische/r Assistent/in
  • Pferdewirt/in
  • Tierarzthelfer/in
  • Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
  • Tierpfleger/in
  • Tierwirt/in
  • Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in

Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber,

ab dem Bewerbungsjahr 2022-23 gibt es eine generelle Änderung im Zulassungsverfahren für den Studiengang Veterinärmedizin. In der Zusätzlichen Eignungsquote fällt der Anteil Wartesemester weg. Ab dem WS 2022-23 basiert die Zusätzliche Eignungsquote zu 90% auf Ihrem Ergebnis aus dem Test für Medizinische Studiengänge und zu 10% auf einer anerkannten Berufsausbildung, falls vorhanden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung der Universität Leipzig über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Veterinärmedizin.

Im zentralen Vergabeverfahren wird der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) eine wichtige Rolle spielen. Weiterführende Informationen zum TMS finden Sie auf der Website unserer Universität und auf der Homepage des Tests für Medizinische Studiengänge

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester können Sie sich gemäß § 65 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) die Zeiten eines im Inland betriebenen verwandten Studiums an einer Universität oder die Zeiten eines im Ausland betriebenen veterinärmedizinischen und/oder verwandten Studiums ganz oder teilweise anrechnen lassen, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Bitte stellen Sie hierfür einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.

Zeitgleich mit Ihrer Online-Bewerbung auf Zulassung/Einschreibung in ein höheres Fachsemester bei der Universität Leipzig müssen Sie einen detaillierten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Studienzeiten stellen. Bitte richten Sie Ihren Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Prüfungsabschnitts der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig:

Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung:
Professor Rainer Cermak

Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung:
Professor Christoph Baums

Veterinärmedizinische Fakultät – Studienbüro VMF
An den Tierkliniken 19
04103 Leipzig

Geben Sie in Ihrem Antrag auf Anerkennung das beantragte Fachsemester an und führen Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen einzeln auf, die anerkannt werden sollen. Fügen Sie Ihrem Antrag beglaubigte Kopien der entsprechenden Leistungsnachweise bei.

Eine Bearbeitung Ihres Antrages kann nur erfolgen, wenn Sie sich fristgerecht über das Online-Portal bei der Universität Leipzig bewerben und Ihre Unterlagen vollständig und innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Veterinärmedizinischen Fakultät eingereicht haben.

Den Anerkennungsbescheid senden wir Ihnen gerne zu, wenn Sie dem Antrag einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag beigelegt haben.

Bewerberinnen und Bewerber der Veterinärmedizinischen Universität Budapest müssen zeitgleich mit der Bewerbung für einen Einstieg in das höhere Fachsemester (AlmaWeb) einen detaillierten Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie den Notenspiegel mit Unterschrift im Original (in Papierform, kein Scan), ausgestellt vom Studentensekretariat der Universität in Budapest/ Sekretariat der internationalen Studiengänge, bei dem jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden einreichen.

 

Bewerberinnen und Bewerber aus dem europäischen Ausland (ausgenommen der Veterinärmedizinischen Universität Budapest) müssen alle Lehrinhalte (inklusive Übungen) der absolvierten Fächer thematisch detailliert und die gehaltenen Stunden (in Präsenz) nachweisen, es ist auf gute Lesbarkeit der Dokumente zu achten. Im Antrag ist anzugeben, welche einzelne Lehrveranstaltung oder Prüfung der jeweils beantragten Lehrveranstaltung oder dem Prüfungsfach nach TAppV zuzuordnen ist. Bitte reichen Sie diese Nachweise als beglaubigte Kopien und Übersetzungen ins Deutsche durch einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer bei dem jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden ein. Dokumente in englischer Sprache benötigen keine Übersetzung.

Bei einer Bewerbung zum Quereinstieg aus einer anderen Fachrichtung als Veterinärmedizin müssen Bewerberinnen und Bewerber alle Lehrinhalte (inklusive Übungen) der einzelnen Fächer thematisch detailliert und die gehaltenen Stunden (in Präsenz) nachweisen, es ist auf gute Lesbarkeit der Dokumente zu achten. Im Antrag ist anzugeben, welche einzelne Lehrveranstaltung oder Prüfung der jeweils beantragten Lehrveranstaltung oder dem Prüfungsfach nach TAppV zuzuordnen ist. Bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise als beglaubigte Kopien beim jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden ein.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung von Prüfungs-/Studienleistungen und von Studienzeiten bis zum 15. Januar (Bewerbung für das Sommersemester) bzw. bis zum 15. Juli (Bewerbung für das Wintersemester) des Jahres an den Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Prüfungsabschnitts der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig:

 

Professor Rainer Cermak
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Vorprüfung)

Professor Christoph Baums
(Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung)


Veterinärmedizinische Fakultät – Studienbüro VMF
An den Tierkliniken 19
04103 Leipzig

Kenntnisprüfungen zur Erlangung der deutschen Approbation

Tierärztinnen und Tierärzte, die ihr Studium im Ausland absolviert haben, können in Deutschland die uneingeschränkte Zulassung zum tierärztlichen Beruf - die Approbation - beantragen. Hierfür müssen sie die Gleichwertigkeit ihrer tierärztlichen Ausbildung nachweisen. Zu diesem Zweck sind in der Regel 15 rechtliche Kenntnisprüfungen zu absolvieren, für deren Durchführung die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 gelten.

Wenn Sie die rechtlichen Kenntnisprüfungen ablegen möchten, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an:

 

Professor Christoph Baums
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung

Veterinärmedizinische Fakultät - Studienbüro VMF
An den Tierkliniken 19
04103 Leipzig

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