Die Universität Leipzig ist eine der fünf Ausbildungsstätten für Veterinärmedizin (Tiermedizin) in ganz Deutschland. Im Studium der Veterinärmedizin werden wissenschaftlich und praktisch befähigte Tierärztinnen/Tierärzte ausgebildet, die zur eigenverantwortlichen und selbständigen tierärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung sowie zur ständigen Fortbildung befähigt sind, um den tierärztlichen Beruf in seiner gesamten Breite verantwortungsbewusst auszuüben.
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Bewerber:innen aus dem Inland
Das Studierendensekretariat unterstützt Sie gern telefonisch, per E-Mail sowie im persönlichen Gespräch.
Bewerber:innen aus dem Ausland
Bitte wenden Sie sich an die Stabstelle Internationales (Beratungstermin vereinbaren).
Bewerber:innen für weiterbildende Studiengänge
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Auf einen Blick
-
Studienrichtung
Medizin und Pharmazie, Natur- und Geowissenschaften -
Studientyp
grundständig -
Abschluss
Staatsexamen -
Lehrsprache
Deutsch -
Studienform
Vollzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
bundesweit zulassungsbeschränkt -
Regelstudienzeit
11 Semester
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife
- keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich (wenn Sie Ihre Studienqualifikation in Deutschland erworben haben / Lehrsprache Deutsch)
Bitte berücksichtigen Sie § 13 der Immatrikulationsordnung, wenn Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben.
Für die Zulassung zum Naturwissenschaftlichen Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität Leipzig durchgeführten oder vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses als gleichwertig anerkannten Kursus der medizinischen Terminologie nachzuweisen. Der Nachweis kann dadurch ersetzt werden, dass Kenntnisse in Latein (Latinum) oder Griechisch (Graecum) nach der Maßgabe des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005 nachgewiesen werden.
Inhalte
Das Studium ist durch die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) geregelt.
Laut TAppV sollen „die grundlegenden veterinärmedizinischen, naturwissenschaftlichen, fächerübergreifenden und methodischen Kenntnisse, praktische Fertigkeiten, geistige und ethische Grundlagen und die dem Wohle von Mensch, Tier und Umwelt verpflichtete berufliche Einstellung vermittelt werden“.
Im vorklinischen Abschnitt (1.FS-4. FS) wird das Grundwissen über die naturwissenschaftlichen Vorgänge gefestigt, zudem werden Kenntnisse der Anatomie, Histologie und Embryologie, Tierzucht und Genetik, Biochemie sowie Physiologie unter besonderer Berücksichtigung der tierartspezifischen Besonderheiten vermittelt.
Im klinischen Abschnitt eröffnet sich die Breite des tierärztlichen Berufsfeldes. Es wird Wissen darüber vermittelt, welche Ansprüche die einzelnen Tierarten, von der Biene bis zum Pferd, an ihre Haltung und Fütterung stellen, wie sie sich verhalten und welchen Schutz sie benötigen. Des Weiteren steht der Themenbereich der tierartspezifischen Infektionskrankheiten, der Tierseuchenausbreitung und -bekämpfung sowie der Herstellung und Überwachung von Lebensmitteln, Milch- und Fleischprodukten auf dem Lehrplan. Das theoretische Wissen über krankhafte Prozesse sowie die praktischen Fertigkeiten über deren Nachweis und Behandlung werden auf den Gebieten der Pathologie, der Inneren Medizin, der Chirurgie und Anästhesiologie, der Reproduktionsmedizin sowie der Geflügelkrankheiten vermittelt. Das Fächerspektrum wird vervollständigt durch die Lehre über die pharmakologischen Wirkstoffe und ihre Wirkmechanismen, Lehre über die Arznei- und Betäubungsmittel sowie über die Vielzahl der rechtlichen Regelungen für das tierärztliche Berufsfeld.
Das Studium der Veterinärmedizin ist entsprechend der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 (BGBl. I S. 1827), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, aufgeteilt in einen wissenschaftlich - theoretischen und einen praktischen Studienteil. Im wissenschaftlich - theoretischen Teil des Studiums werden für die in Anlage 1 genannten Fächer Vorlesungen, Seminare, klinische Demonstrationen, Kurse und Übungen angeboten. Im klinischen Abschnitt gehören Übungen am Tier genauso zur Ausbildung wie die Anfertigung und Begutachtung von Färbepräparaten ausgewählter Krankheitserreger oder die Beurteilung von Lebensmitteln. Während des Studiums erfolgt die Ausrichtung der Lehrinhalte, soweit dies möglich und zweckmäßig ist, problemorientiert und fächerübergreifend. Das theoretische und klinische Wissen wird während der gesamten Ausbildung so weit wie möglich miteinander verknüpft.
Im Klinisch - Praktischen Jahr (5. Studienjahr) erfolgt eine intensive einsemestrige intramurale Ausbildung in den Tierkliniken der Fakultät und im Lehr- und Forschungsgut Oberholz. Zeitgleich werden über je 7 Wochen Wahlpflichtveranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunkten zur Auswahl angeboten. In der vorlesungsfreien Zeit wird die sogenannte Projektarbeit als erste wissenschaftliche Arbeit erstellt, deren Ergebnisse in Form eines Posters oder einer Veröffentlichung präsentiert werden. Im einsemestrigen extramuralen Teil wird der Großteil der laut TAppV vorgeschriebenen Pflichtpraktika absolviert (siehe Abschnitt Praktika und Auslandsaufenthalte).
Die während des Veterinärmedizinstudiums erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in den Prüfungsfächern nach TAppV unter Beweis gestellt, welche auf den Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (1. - 4. Semester, Vorphysikum und Physikum) bzw. der Tierärztlichen Prüfung (5.-11. Semester) aufgeteilt sind. Bis zum Physikum werden zudem erste klinische Inhalte vermittelt und praktische Erfahrungen im Bereich der Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung gesammelt, z. B. auf dem Lehr- und Forschungsgut Oberholz der Universität Leipzig. Im Abschnitt der Tierärztlichen Prüfung erfolgt der Fortschrittsnachweis in 20 Prüfungsfächern, von denen 9 Fächer bis zum Ende des 8. Fachsemesters und die restlichen 11 Fächer im letzten, dem 11. Fachsemester abgeschlossen werden.
Das Studium wird mit dem Erhalt des Zeugnisses über die Tierärztliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
- über 90 Lernstationen im Praktischen Ausbildungs- und Lernzentrum (PAUL)
- praktische Übungen in allen Bereichen an lebensechten Tier - Simulatoren
- intensive klinisch - praktische Ausbildung in den Tierkliniken der Veterinärmedizinischen Fakultät unter Einbindung des Lehr- und Forschungsgutes Oberholz
- Möglichkeit des Auslandspraktikums oder Studienaufenthaltes an einer Partneruniversität des Erasmus - Programms
- Anfertigung einer wissenschaftlichen Projektarbeit unter individueller Betreuung
- Vertiefung individueller Interessensgebiete durch Wahlpflichtangebote
Als Tierärztin oder Tierarzt steht Ihnen ein breit gefächertes Betätigungs- und Aufgabenfeld zur Verfügung. Sie können in einer Groß- bzw. Kleintierpraxis, im öffentlichen Veterinärwesen, in der Industrie und freien Wirtschaft oder im Bereich der Forschung zum Einsatz kommen. Folgende Aufgabenbereiche sind hierbei möglich:
- Untersuchung und Behandlung von Tieren
- Anleitung zur artgerechten Tierernährung und -haltung
- Nutztierbetreuung
- Lebensmittelüberwachung
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutz
- Arzneimittelforschung
- Tiermedizinische Forschung
Um den Berufseinstieg vorzubereiten, sollten Sie schon während des Studiums Kontakte zu möglichen Arbeitgebern aufbauen und können über Ihre Praktika erste Erfahrungen sammeln. Der Career Service unterstützt Sie gern dabei.
Praktischer Studienteil der Tierärztlichen Vorprüfung:
- 70 Stunden auf einem Lehrgut über Landwirtschaft, Tierzucht und Tierhaltung
Praktischer Studienteil der Tierärztlichen Prüfung:
- 150 Stunden innerhalb von 4 Wochen in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik (meist im 6. Fachsemester)
- 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen in der Hygienekontrolle, Lebensmittelüberwachung und -untersuchung (Klinisch-Praktisches Jahr)
- 100 Stunden innerhalb von 3 Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Schlachthof, Klinisch-Praktisches Jahr)
- 75 Stunden innerhalb von 2 Wochen im öffentlichen Veterinärwesen (Dienststellen der Veterinärverwaltung, Klinisch-Praktisches Jahr)
- 700 Stunden innerhalb von 16 Wochen in einer kurativen tierärztlichen Praxis oder tierärztlichen Klinik; davon können bis zu 350 Stunden (8 Wochen) als Wahlpraktikum abgeleistet werden (Klinisch-Praktisches Jahr)
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NC): ja
Bewerbungsfrist: Mitte April – 31.05. für Altabiturienten; Mitte April – 15.07. für Neuabiturienten
Bewerbungsportal: DoSV (Hochschulstart)
Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Hinweise auf der Seite „Online-Bewerbung”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS – jeweils alle NCU
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS – jeweils alle NCU
Bewerbungsfrist (NCU): 02.05. – 15.07. für Wintersemester; 01.12. – 15.01. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.