Tierärztinnen und Tierärzte können an unserer Fakultät promovieren und habilitieren. Eine Habilitation ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, wenn Sie keinen veterinärmedizinischen Doktorgrad haben. Die entsprechenden Ordnungen und Bestimmungen finden Sie auf dieser Seite.
Promotion an unserer Fakultät
Die Ordnungen und Bestimmungen für Promotionsverfahren finden Sie auf dieser Seite. Nach bestandenem Staatsexamen können Tierärztinnen und Tierärzte an unser Fakultät zum Doctor medicinae veterinariae (Dr. med. vet.) promovieren. Dafür suchen Sie sich eine Betreuerin oder einen Betreuer in Ihrem favorisierten Fachgebiet und vereinbaren mit ihm oder ihr das Thema und die Rahmenbedingungen Ihres Projekts.
1. Anmeldung: Melden Sie sich anschließend in der DPVS-Datenbank an (siehe Anmeldeportal unten) und bereiten dort den Antrag auf Eintragung in die Doktorandenliste vor. Füllen Sie hier die Betreuungsvereinbarung aus und drucken Sie diese aus.
2. Einreichung der Unterlagen: Lassen Sie die Betreuungsvereinbarung von Ihren Betreuern unterschreiben und unterschreiben auch Sie diese Vereinbarung. Das von allen Seiten unterzeichnete Original reichen Sie zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis im Promotionsbüro ein.
3. Prüfung und Bestätigung: Nach positiver Prüfung Ihrer Dokumente durch die Promotionskommission werden Sie per Mail über die Annahme als Doktorandin/Doktorand an der VMF informiert und können sich eine Bescheinigung Ihres Eintrags in die Doktorandenliste der Fakultät herunterladen.
Immatrikulation (optional): Wenn Sie in die Doktorandenliste eingetragen sind, können Sie sich, falls gewünscht, auch immatrikulieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie vom Studierendensekretariat (für inländische Promovierende) oder von der Stabsstelle Internationales (für ausländische Promovierende).
Anmeldeportal: https://dpvs.uni-leipzig.de
Dokumente zur Promotion
Ablauf Promotionsverfahren
3 MB
Merkblatt zur Verwendung künstlicher IntelLigenz in Dissertationen
339 KB
merkblatt für ausländische doktoranden und ihre betreuer*innen
79 KB
erste Änderungssatzung zur Promotionsordnung (2023)
150 KB
Zweite Änderungssatzung zur Promotionsordnung (2025)
419 KB
Ausführungsbestimmungen
454 KB
SATZUNG ZUR SICHERUNG GUTER WISSENSCHAFTLICHER PRAXIS (STAND 09/2022)
208 KB
Formular Betreuungsvereinbarung
725 KB
FORMULAR BETREUUNGSVEREINBARUNG (digital)
103 KB
DISSGUIDE - EIN LEITFADEN VON DOKTORANDEN FÜR DOKTORANDEN (STAND 06/2021)
2 MB
Habilitation
Um eine besondere Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre nachweisen zu können, ist es möglich, an unserer Fakultät zu habilitieren. Damit wird die Lehrbefähigung für ein Fachgebiet erworben. Die Habilitation ist unter gewissen Voraussetzungen auch für Bewerberinnen und Bewerber mit anderen Studienabschlüssen und nicht-veterinärmedizinischen akademischen Doktorgraden möglich, sofern die Fachgebiete in einer Professur oder Hochschuldozentur an unserer Fakultät vertreten sind. Weitere Informationen können der Habilitationsordnung entnommen werden.