Mit Tierschutz im Zusammenhang mit der Produktion von Lebensmitteln beschäftigen wir uns am Institut vor allem im Zusammenhang mit der Schlachtung von Nutz- und der Erlegung von Wildtieren.

Projekt | Hofnahe Schlachtung im Dialog – Untersuchungen zur hofnahen Schlachtung in Hinblick auf Tierschutz und Verbraucherschutz mit Wissenstransfer für die Praxis |
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Projektbeschreibung
| Hofnahe Schlachtungen bieten die Möglichkeit durch mobile oder teilmobile Schlachteinheiten eine bestimmte Anzahl von Rindern, Schweinen und Pferden im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Aus Sicht des Tierschutzes kann so transport- und schlachtungsbedingter Stress reduziert bzw. vermieden werden. Die hofnahe Schlachtung erfordert jedoch strenge Bedingungen, um das hohe Maß an Tierschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Ziel des Projektes ist es, hofnahe bzw. mobile Schlachtungen hinsichtlich des Tierschutzes und der Lebensmittelsicherheit wissenschaftlich zu begleiten. Schlussendlich sollen Schulungsmaterialien zu mobilen Schlachtungen für unterschiedliche Beteiligte der Wertschöpfungskette erstellt und Best-Practice Beispiele aufgezeigt werden. |
Laufzeit | 2022 – 2024 |
Ansprechpartner | Dr. Philipp Rolzhäuser, Prof. Dr. Ahmad Hamedy Stefanie Wolter, Lea Trampenau |
Projektbeteiligung | Flyer zur Projektübersicht mit Aufruf zur Beteiligung 550 KB |
Veranstaltungen | Einladung zum Online-Seminar "Kugelschuss auf der Weide" am 30. November 2023
Ergebniszusammenfassung des 1. Workshops vom 09. März 2023 |
Projekt | Untersuchungen zum Anteil von Trächtigkeiten bei geschlachteten Tieren und zu den Ursachen für die Abgabe trächtiger Schlachttiere unter Berücksichtigung der verschiedenen Tier- und Nutzungsarten |
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Projektbeschreibung
| Das Ziel des geplanten Forschungsprojektes ist eine engmaschige Erfassung von repräsentativen Daten zu Häufigkeit und der Schlachtung tragender Nutztiere in Deutschland sowie die Evaluation von Gründen, die zur Etablierung dieser Praxis führen. Neben den routinemäßig zu erfassenden Parametern sollten bei festgestellten Trächtigkeiten insbesondere deren Stadium bzw. der Entwicklungsstand der Feten erhoben werden. Bei entsprechenden Befunden sollten der Herkunftsbetrieb und die möglichen Ursachen für die Abgabe von trächtigen Tieren ermittelt werden. Hier sollte insbesondere in Erfahrung gebracht werden, ob die Landwirte, die trächtige Tiere zum Schlachten abgegeben haben, Kenntnis über die Trächtigkeit hatten bzw. die Trächtigkeit für die Entscheidung, die Tiere zu schlachten, unerheblich war. Falls der Landwirt über die Trächtigkeit von Schlachttieren informiert war, sollten der Grund oder die Motivation für eine Schlachtung eruiert werden. |
Laufzeit | 2014 – 2017 |
Ansprechpartner | Dr. Philipp Rolzhäuser, Prof. Dr. Ahmad Hamedy |