Die Seite richtet sich an Pferdebesitzerinnen und -besitzer, Tierärztinnen und -ärzte sowie Schmiedinnen und Schmiede mit Interesse an einer Ausbildung.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Auszubildender beim Hufbeschlag
Auszubildung zum Hufschmied: Auszubildender Thomas Frank beim Hufbeschlag. Foto: Swen Reichhold

Neue Schuhe für Ihr Pferd

Der Hufbeschlaglehrmeister Jens Schlüssel ist für die orthopädischen Maßnahmen an den Patienten der Klinik für Pferde und die Betreuung von Pferden außerhalb der Fakultät zuständig.

Dienstleistungen der Hufbeschlagschule

  • Hufpflege/Ausschneiden für Barfußpferde
  • Hufbeschlag für Freizeitreiter, Dressur, Springen, Fahrpferde
  • Orthopädische und Korrekturbeschläge für Pferde mit Fehlstellungen oder Krankheiten
  • Alternativbeschläge mit Aluminium oder Kunststoffhufschuhe
  • Diagnostik und Behandlung von Hufkrankheiten wie:
    • Hufabszesse
    • Hornsäulen
    • Hornspalten
    • Hufkrebs
    • Hufrehe

Unsere Lehrschmiede

Durch die Ausbildung nachkommender Hufbeschlagschmiede im Rahmen der Einführungskurse und Vorbereitungslehrgänge wird die große praktische Erfahrung und das theoretische Fundament durch den Lehrmeister weitergegeben.

Das Gebäude der Hufbeschlagschule befindet sich im Campus der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig, auf der rechten Seite sofort nach dem Campuseingang.

Zur Hufbeschlagschule gehören eine Schmiede mit vier Feuerstellen und zwei Seminarräume (Theoriesaal und Übungssaal mit Hufhaltevorrichtungen).

Ausbildungen

nächster Lehrgang

  •         Einführungslehrgänge:                     

04.03. bis 28.03.2024 (ausgebucht)
07.10. bis 01.11.2024 (ausgebucht)
Für die Teilnahme am Einführungslehrgang sind folgende Unterlagen einzureichen:
  Formlose Bewerbung, Lebenslauf, Einfache Kopie des Zeugnisses der Berufsausbildung, Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 6 Monate)

 

  • Vorbereitungslehrgänge:

08.01. bis 08.05.2024
26.08. bis 19.12.2024

Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang mit anschließender Prüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Abschlusszeugnis/Ernennungsurkunde in beglaubigter Kopie)
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Einführungslehrganges gemäß § 6 Abs. 4 der HufBeschlV in einer anerkannten Einrichtung in beglaubigter Kopie.
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen sozialversicherungspflichtigen hauptberuflichen Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt (amtl. Nachweis der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Verbleib oder in beglaubigter Kopie).

ODER

Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit (formlos) mit einer Wochenarbeitszeit, die einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt (einfache Kopie der Anerkennungsurkunde).

Zusätzlich ist ein Berichtsheft vorzulegen, welches wöchentlich geführt und unterzeichnet wird und die Vermittlungen von Tätigkeiten gemäß

§ 7 Hufbeschlagverordnung abbildet (original).

  • Lebenslauf
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate vor Beginn des Lehrganges)

Bitte legen Sie die Unterlagen in Papierform vor, nicht als Scan in einer Mail.

 

 

Nur die staatliche Anerkennung gemäß § 4 Hufbeschlaggesetz berechtigt zur selbstständigen Ausübung des Berufes Hufbeschlagschmied.

Voraussetzungen für die Anerkennung:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufausbildung (staatlich anerkannter Beruf),

  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/einer Hufbeschlagschmiedin, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,

  • eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge (Einführungslehrgang, Vorbereitungslehrgang) und

  • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Polizeiliches Führungszeugnis, aktuell)

    Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden/-schmiedinnen ausgeübt werden! Die Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied/-schmiedin ist im Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19. April 2006 (BGBl. Jg 2006 Teil I Nr. 18 S. 900 ff) und der Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung – HufBeschlV) vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205) geregelt.

Anmeldungen sind jederzeit möglich, Termine werden nach Eingang der Unterlagen bekannt gegeben.

Um die Prüfung zum staatlich anerkannten Hufbeschlaglehrschmied gemäß § 17 Hufbeschlagverordnung abzulegen und die anschließende Anerkennung zu erhalten, müssen die Bedingungen gemäß §5 Hufbeschlaggesetz erfüllt sein.

Bitte reichen Sie dazu folgende Dokumente ein:

  • Formloser Antrag

  • Lebenslauf

  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis

  • staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin,

  • Nachweis über eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin (Als Nachweis zählt der Gewerbeschein, der Eintrag in der Handwerksrolle oder ähnliche Dokumente.)

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen und werden vom Prüfungsausschuss angehört (§ 17 Hufbe-schlV Abs. 3), der im Einzelfall die Entscheidung trifft. Die Begründung für die Verkürzung der Ausbildungszeit muss folgende Nachweise enthalten:

  • jährlich Besuchen von Fortbildungsveranstaltungen während der mindestens fünfjährigen Tätigkeit als Hufbeschlagschmied oder -schmiedin

  • Nachweis der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

  • eine Erklärung darüber, ob und wo Sie bereits eine Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied oder -schmiedin abgelegt haben oder sich für diese angemeldet haben (formlos)

Wir können die Vollständigkeit dieser Informationen nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich zusätzlich in den benannten Rechtsgrundlagen in der aktuellen Fassung.

Einführungslehrgang

  • Dauer: 4 Wochen
  • Anzahl Teilnehmer: max. 4 Personen
  • Kosten: 1.000 Euro
     

Anmeldung:

  • formlose schriftliche Bewerbung
  • Kopie des Zeugnisses der Berufsausbildung
  • Lebenslauf
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis

Vorbereitungslehrgang

  • Dauer: 4 Monate
  • Anzahl Teilnehmer: max. 4 Personen
  • Kosten: 3.500 Euro (ohne Prüfungsgebühr)


Anmeldung:

  • formlose schriftliche Bewerbung
  • Kopie der Teilnahmebestätigung an einem Einführungslehrgang nach §6 Abs. 4 der HufBeschlV
  • Kopie des Tätigkeitsnachweises nach §7 Abs. 2 der HufBeschlV
  • Lebenslauf
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (ist erst kurz vor Beginn des Lehrganges vorzulegen)
  • Berichtshefter
  • Anerkennungsurkunde des Hufbeschlagsschmieds, bei welchem Praktikum durchgeführt wurde

Geschichte der Hufbeschlagschule

Seit der Gründung der Tierarzneischule in Dresden im Jahre 1780 fand praktischer und theoretischer Unterricht im Schmieden von Hufeisen und Beschlagen von Pferden statt. Als die inzwischen zur Tierärztlichen Hochschule umgewandelte Ausbildungsstätte für Tierärzte 1923 nach Leipzig übersiedelte und als fünfte Fakultät, als Veterinärmedizinische Fakultät, in die Universität eingegliedert wurde, blieb die Lehrschmiede als Landeslehrschmiede Sachsen in Dresden.

An der zur Klinik für Pferde (ehemals Chirurgische Tierklinik) gehörenden Schmiede arbeiteten zwei Schmiedemeister, die die in die Kliniken eingelieferten Pferde beschlugen und Studierenden der Veterinärmedizin praktischen Anschauungsunterricht über orthopädische Beschläge bei Gliedmaßen- und vor allem bei Hufkrankheiten gaben.

Als sich 1946/47 ein akuter Mangel an Hufbeschlagschmieden bemerkbar machte, fragte der Obermeister der Leipziger Schmiedeinnung, Walter Poser, beim Geheimrat, Prof. Dr. O. Röder, dem damaligen Direktor der Klinik für Pferde (ehemals Chirurgische Tierklinik), an, ob nicht wie seinerzeit in Dresden an der Tierklinik Hufbeschlagschmiede ausgebildet werden könnten. Röder stimmte sofort zu.

Der seit vielen Jahren an der Klinik für Pferde (ehemals Chirurgische Tierklinik) tätige Schmiedemeister Kurt Kloß qualifizierte sich zum Hufbeschlaglehrmeister und die Veterinärmedizinische Fakultät beschloss die Gründung eines Instituts für Huf- und Klauenkunde, zu dessen Direktor der langjährige Oberassistent der Klinik für Pferde (ehemals Chirurgische Tierklinik), Dr. med. vet. habil. Hans Schleiter, als Professor für Hufbeschlag und Beschirrungskunde berufen wurde. Gleichzeitig war er Leiter der neu gegründeten Hufbeschlagschule.

Ab Januar 1952 liefen bis zum heutigen Tag 100 Vorbereitungslehrgänge für die Hufbeschlagprüfung, in denen über 600 Hufbeschlagschmiede ausgebildet wurden. Nachfolger des 1986 altersbedingt ausgeschiedenen Hufbeschlaglehrmeisters wurde Axel Berndt, der inzwischen 26 Lehrgänge geleitet hat. Dr. Hans Schleiter wurde 1956 als Professor für Veterinärchirurgie zum Direktor der Klinik für Pferde (ehemals Chirurgische Tierklinik) berufen und leitete die ihm anvertraute Einrichtung bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1986. Seitdem sind die jeweiligen Direktoren der Klinik gleichzeitig Leiter der Hufbeschlagschule. Es waren dies ab 1986 die Professoren Koch, Schneider, Ferguson und Brehm.

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